BGH: Private Bauverträge können überprüft werden

In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einzelne Klauseln der sogenannten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) überprüft werden müssen.
Klage der Verbraucherzentrale
Wegen dieser Klauseln hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Die Verbraucherschützer sahen darin Nachteile für private Bauherren. Da es keine eigene Verordnung für private Bauverträge gibt, kam bislang die VOB/B zum Einsatz, die eigentlich für öffentliche Bauaufträge entwickelt worden war.
Die Verbraucherschützer schätzen, dass die VOB/B bei 70 bis 80 Prozent der privaten Bau- und Handwerkerverträge die Grundlage bildet. Nachteile für private Bauherren sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband in verkürzten Verjährungsfristen, erschwerten Vertragsbeendigungen, eingeschränkten Hinweispflichten und irreführenden Bauzeit- und Preisangaben.
Eigenständiges Bauvertragsrecht gefordert
Das Urteil des BGH werten die Verbraucherschützer zwar als Erfolg, dennoch fordern sie weitere Rechte für private Bauherren. Sie wollen ein eigenständiges privates Bauvertragsrecht im Gesetz verankern, "um verlorengegangenes Vertrauen von privaten Bauherren in die Leistungsfähigkeit von Bauwirtschaft und Handwerk wiederherzustellen".

