Versicherung: Die Optik zählt nicht

Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn zum Beispiel aufgrund eines Wasserrohrbruchs im Bad ein Teil der Fliesen abgeschlagen werden muss. Die Versicherung ersetzt die Fliesen - aber nur die, die wegen des Wasserschadens kaputt gegangen sind. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Nur kaputte Fliesen werden ersetzt
Ein stimmiges Erscheinungsbild des Fliesenspiegels spielt für die Versicherung bei der Schadensregulierung keine Rolle: Wenn die passenden Fliesen im Handel nicht mehr zu haben sind, muss sich der Hauseigentümer mit ähnlich aussehenden Fliesen abfinden - eine vollständige Erneuerung des kompletten Fliesenspiegels im Bad steht ihm nicht zu. Nach Angaben des BdV haben Richter in solchen Fällen allenfalls einen "Wertausgleich" zuerkannt, wenn nach der Reparatur die optische Beeinträchtigung gravierend war. Entscheidend dafür sei, wie viele Kacheln ausgetauscht wurden und ob sich diese im unmittelbaren Blickfeld befinden.
Fliesen herauslösen und wieder einsetzen
"Sprechen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der ausführenden Firma", rät der BdV-Vorsitzende Lilo Blunck betroffenen Hauseigentümern. "Denn manchmal lassen sich die Fliesen auch unbeschädigt herauslösen und später wieder einsetzen. Wenn das nicht geht, empfiehlt sich die Suche nach speziellen Händlern, die bisweilen ganze Partien "ausgelaufener" Fliesen vorrätig haben. Da findet sich möglicherweise passender Ersatz."