Renovierungskosten im Rahmen halten

Frische Farbe für die Hausfassade, neuer Fliesenspiegel für die Wohnung - bei selbst genutztem oder vermietetem Eigentum fallen häufig kleinere Renovierungsarbeiten an. Sie dienen vor allem dem Werterhalt der Immobilie. Doch auch kleinere Aufträge für Renovierungen sollten gut überlegt sein. Der Eigentümer sollte genau wissen, welche Arbeiten er durchführen lassen möchte, um die Renovierungskosten einzuplanen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland rät in einer Pressemitteilung außerdem, immer mehrere Angebote einzuholen.
Drei Angebote zum Vergleich von Renovierungskosten
So sollten Eigentümer und Vermieter am besten drei verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Denn erst beim Vergleich sei ersichtlich, ob ein Angebot überteuert oder unvollständig ist, so Haus & Grund. Der Eigentümerverband rät, nicht nur die Preise miteinander zu vergleichen, sondern unbedingt auch die angebotenen Leistungen. Ist sich der Auftraggeber mit der Firma grundsätzlich einig, besteht die Möglichkeit, über einen Pauschalpreis zu verhandeln. Dies hat den Vorteil, dass bereits zur Auftragserteilung klar ist, wie hoch der Endpreis für die beschriebene Leistung ist.
Schriftlicher Vertrag
Hauseigentümer und Vermieter sollten bei der Auftragsvergabe die vereinbarten Leistungen, Kosten und den zeitlichen Rahmen schriftlich in einem Vertrag festhalten, empfiehlt Haus & Grund.
meineimmobilie.de-Tipp
Als Immobilienbesitzer sollten Sie regelmäßig Rücklagen bilden - zum Beispiel aus einem Teil der Mieteinnahmen, um notwendige Renovierungsarbeiten problemlos umsetzen zu können.