Instandsetzung oder Modernisierung?

Der Gesetzgeber verlangt für die kommenden Jahre umfassende Modernisierungen an Wohnungen und Häusern. Dadurch soll vor allem der CO2-Ausstoß im Bestand reduziert werden. Die Modernisierungsmaßnahmen bei Immobilien mit Eigentümergemeinschaften sollten sorgfältig geplant werden, rät der Verband "Wohnen im Eigentum" in einer aktuellen Pressemitteilung, denn nur so könnten gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Modernisierung oder Instandhaltung?
Entscheidend sei laut Eigentümerverband die Frage, ob es sich beispielsweise bei der Erneuerung von Fenstern um eine modernisierende Instandsetzung oder um eine Modernisierung handelt. Denn von der Einstufung hänge es ab, wie viele Eigentümer zustimmen müssen, wie die Maßnahme finanziert wird und wie die Kosten verteilt werden, so der Verband. "Bei Instandsetzungen genügt die einfache Mehrheit, bei baulichen Veränderungen ist die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erforderlich", sagt Thomas Brandt, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. So könne der Einbau neuer Fenster, abhängig von den Umständen, eine Instandsetzung, aber auch eine Modernisierung sein.
Kompliziert wird es, wenn eine Erneuerung aufgrund "falscher" Mehrheiten beschlossen wird. Dann könnte der Beschluss ungültig sein oder von einem Gericht aufgehoben werden. Gleiches gilt laut dem Verband "Wohnen im Eigentum", wenn die Eigentümer beispielsweise unzureichend informiert wurden, wenn der Antrag unzureichend oder die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung zu kurz war.
Richtig planen und abstimmen
"Die Zahl der Prozesse nimmt zu", sagt Fachanwalt Thomas Brandt. Die Kosten dafür bleiben oft bei der Eigentümergemeinschaft. Hinzu kommt, dass die geplanten Erneuerungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Eigentümergemeinschaften sollten sich deshalb bereits vor der Beschlussfassung über rechtliche Vorgaben informieren. "In großen Eigentümergemeinschaften und bei umfangreichen Maßnahmen sind oft zwei oder drei Eigentümerversammlungen nötig, ehe die Aufträge vergeben werden können", sagt Thomas Brandt.
meineimmobilie-Tipp
Bei Ihrem Sondereigentum gelten übrigens andere Regeln. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft haben Sie eine Instandhaltungspflicht für Ihr Sondereigentum. Sie müssen auch die Kosten für Erneuerungen übernehmen.

