Versicherung für Solarzellen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Dieben, die auf gut erreichbaren Dächern Anlagenteile von Photovoltaiksystemen stehlen. In diesem Zusammenhang weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass eine Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen nicht den Diebstahl solcher Anlagenteile abdeckt. Zwar gelten solche Anlagen allgemein als Gebäudebestandteil und werden deshalb von einigen Versicherern mit oder ohne Extravereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen, aber damit sei nicht jede Gefahr versichert. "Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung. "Anders als bei der Hausratversicherung sind also Einbruchdiebstahl und Vandalismus nicht mit versichert."
Eigene Versicherung für Photovoltaikanlage
Abhilfe schafft nach Angaben der Verbraucherschützer eine spezielle Photovoltaikversicherung, die von der Elektronikversicherung abgeleitet ist. Dabei handelt es sich um eine sogenannte All-Risk-Police, das heißt, es besteht eine Allgefahrendeckung. Demnach sind alle Schäden versichert, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. So wird zum Beispiel bei vorsätzlicher Beschädigung seitens des Versicherungsnehmers oder auch bei betriebsbedingter normaler Abnutzung keine Entschädigung geleistet. Im Falle eines Falles ersetzt der Versicherer dann die Kosten bei Teil- oder Totalschäden zum Neuwert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb erforderlich sind.
Höhe der Versicherungsprämie
Wieviel der Versicherte für diesen Schutz bezahlen muss, hängt von Größe, Wert und Leistung der Photovoltaikanlage ab. Laut Verbraucherzentrale Sachsen variieren die Kosten je nach Anbieter erheblich. Ein vereinbarter Selbstbehalt könne die Prämie senken.
