Steuerbonus für die Instandhaltung

Eigentümer, die Instandsetzungsmaßnahmen an ihrem selbst genutzten Haus oder Garten durchführen, können die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in einer Pressemitteilung hin. Sowohl Eigenleistungen als auch von einem Handwerker erbrachte Arbeiten können in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Zwei verschiedene Steuerboni
Steuerrechtlich wird hierbei zwischen sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um einfachere Arbeiten wie Beetpflege oder Rasenmähen, die der Eigentümer normalerweise selbst erledigen kann. Wer diese Arbeiten stattdessen an einen Dienstleister übergibt, kann für die Aufwendungen nach Angaben von Haus & Grund bis zu 4000 Euro pro Jahr geltend machen. Für größere Arbeiten, die ein Handwerker erledigen muss, gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus in Höhe von bis zu 1200 Euro pro Jahr.
Die Aufwendungen können in der Steuererklärung angegeben werden, ohne dass Belege beigefügt werden müssen. Dennoch sollten Hauseigentümer alle Rechnungen sorgsam aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise einfordert. Laut Haus & Grund dürfen nur unbar bezahlte Leistungen geltend gemacht werden.
meineimmobilie-Tipp
Achten Sie darauf, dass der Handwerker Ihnen für seine Leistungen eine ordentliche Rechnung ausstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Steuerberater nachfragen, ob die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält.
