Frische Farbe für die Fassade

Hausbesitzer und Vermieter, die ihr Gebäudes von außen dämmen lassen, haben beim anschließenden Fassadenanstrich die Möglichkeit, frische Akzente zu setzen. Denn längst sind nicht mehr nur weiß oder zurückhaltende Pastelltöne als Fassadenfarbe denkbar. Immer mehr Hauseigentümer greifen mittlerweile zu kräftigen Farben. "Hausbesitzer haben die Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der Hausfassade für sich entdeckt", sagt Ralf Palm von der BHW Bausparkasse in einer Pressemitteilung.
Neuer Fassadenanstrich mit frischen Farben
Gerade nach einer Sanierung ergebe sich die Möglichkeit, über eine neue Fassadengestaltung nachzudenken, so die BHW. Neben frischen Farben könnte auch ein spezieller Putz die Architektur des Hauses besser hervorheben. Die Bandbreite reicht hier von der feinen Körnung eines Glattputzes über aufgerauten Kratzputz bis hin zu Modellierputz. Und wer neben den optischen Aspekten auch noch Wert auf lange Haltbarkeit und eine wasser- und schmutzabweisende Oberfläche legt, der kann sich für neuartige Farbgemische entscheiden, die dank Beigabe von Silikonharzen diese Eigenschaften versprechen.
Bei der Farbwahl für die Fassadengestaltung seien laut Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz vor allem warme Rot- und Brauntöne sowie intensive Grün- und Blautöne beliebt. Doch Hausbesitzer, die sich für kräftige Farben entscheiden, sollten sich darüber im Klaren sein, dass dadurch das Gebäude stark hervorgehoben wird. "Grundsätzlich gilt: Die Fassadengestaltung sollte die Architektur des Hauses betonen und nicht von ihr ablenken", empfiehlt BHW-Experte Ralf Palm. "Da lohnt sich der Rat eines professionellen Farbgestalters." Eigenheimbesitzer sollten sich außerdem mit dem zuständigen Bauamt abstimmen und am besten auch mit den Nachbarn sprechen, rät die BHW.
meineimmobilie-Tipp
Wenn Sie Ihrer Fassade einen neuen Anstrich geben, wird dazu in der Regel ein Gerüst aufgebaut. Denken Sie daran, Ihre Hausratversicherung darüber zu informieren und raten Sie Ihren Mietern, dies ebenfalls zu tun. Denn falls ein Einbrecher über das Gerüst ins Haus einsteigt, besteht nur dann Schutz durch die Hausratversicherung, wenn der Gerüstaufbau rechtzeitig gemeldet wurde.
