Etikettenschwindel bei Klimaanlagen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben gemeinsam 35 Unternehmen abgemahnt, die irreführende Angaben auf die Verpackungen ihrer mobilen Klimaanlagen drucken. Laut Pressemeldung des vzbv werben die Hersteller mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Klimaschutzargumenten.
Irreführende Werbung für mobile Klimaanlagen
Die Geräte waren entweder gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet. Einige Unternehmen bezeichneten ihre mobilen Klimaanlagen als "voll ökologisch" oder "hoch effizient", obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde von den Verbraucherschützern ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten, obwohl diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.
EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen
Als Vergleichsmöglichkeit für Verbraucher gilt das EU-Energielabel, das die Energieeffizienzklasse eines Elektrogroßgerätes anzeigt. Sie wird mit einer Skala von A bis G angegeben, wobei A für einen niedrigen und G für einen hohen Energieverbrauch steht.
meineimmobilie.de-Tipp
Der Betrieb einer Klimaanlage erhöht Ihre Stromrechnung. Es gibt auch kostengünstigere Methoden, um Ihre Immobilie im Sommer kühl zu halten: zum Beispiel Jalousien anbringen.