Freitag, 10.12.2010 | Autor: mb, Foto: © [2008] JupiterImages Corporation

Risikofaktor Baumängel

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News: Egal ob Neubau oder Sanierung: Wenn Baumaßnahmen an einer Immobilie vorgenommen worden sind, besteht das Risiko, dass gepfuscht wurde: Dann muss der Eigentümer versuchen, die Baumängel beheben zu lassen.

Schäden an der eigenen Immobilie, die durch Pfusch oder falsches Material entstanden sind, gehören zu den größten Risiken, mit denen Eigenheimbesitzer rechnen müssen. Darauf weist der Bauherrenschutzbund (BSB) in einer Pressemitteilung hin. Baumängel können sowohl beim Neubau als auch bei einer Sanierung entstehen. Laut Definition des BSB liegt ein Mangel vor, wenn der Ist-Zustand von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Maßstab sei, was laut Vertrag gebaut werden sollte. Eigentlich sollte die Immobilie nach Abschluss der Bauarbeiten mängelfrei übergeben werden. In der Praxis sieht das leider oft anders aus. Wenn ein Bauherr Mängel an seiner Immobilie entdeckt, sollte er grundsätzlich unabhängige Fachleute zu Rate ziehen, um den Schaden bewerten zu lassen, rät der Bauherrenschutzbund.

Baumängel dokumentieren

Bevor der Bauherr den Verursacher zur Rechenschaft ziehen kann, muss er die Baumängel dokumentieren. Dann schickt er dem zuständigen Unternehmen eine schriftliche Mängelrüge und setzt eine Frist, bis zu deren Ablauf Nachbesserungsarbeiten erfolgen können. Der Bauherr kann außerdem vom gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten Gebrauch machen und diesen Betrag von der Abschlagszahlung abziehen. Wenn das Bauunternehmen innerhalb der Frist untätig bleibt und die Baumängel weiter bestehen, muss der Bauherr abwägen, wie er weiter verfahren will.

Nacherfüllung selbst regeln

Dem Bauherr bleibt die Möglichkeit, die Nacherfüllung selbst in die Hand zu nehmen. Das Bauunternehmen muss dann für die Kosten aufkommen. Probleme kann es allerdings geben, wenn die Baufirma bestreitet, für die Mängel verantwortlich zu sein. Dann wird es auf ein gerichtliches Beweisverfahren hinauslaufen. Dafür sollte sich der Bauherr einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt nehmen, empfiehlt der BSB.

Neben der Nacherfüllung haben Bauherren im Fall von Baumängeln außerdem die Möglichkeit zur Minderung, zum Schadenersatz oder bei erheblichen Mängeln auch zum Rücktritt vom Bauvertrag. Ein Rücktritt vom Vertrag sollte jedoch auf keinen Fall ohne juristischen Rat erklärt werden, so der Bauherrenschutzbund.

Fehler bei der Bauabnahme vermeiden

Damit es gar nicht erst zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, sollten Bauherren sich intensiv mit dem Thema Bauabnahme beschäftigen. Denn mit der Bauabnahme bestätigt der Bauherr, dass er im Wesentlichen mit der Arbeit des Bauunternehmens zufrieden ist.

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 meineimmobilie-Tipp


Da die meisten privaten Bauherren nicht das nötige fachliche Wissen besitzen, um Schäden und Baumängel zu erkennen, sollten sie im Zweifel grundsätzlich unabhängige Experten zu Rate ziehen. Sowohl bei der Bauabnahme als auch bei auftretenden Schäden.