Energieeffizienzhaus: Werte prüfen lassen

Bei Neubauten und Modernisierungen von Bestandsgebäuden ist vor allem das Thema Energieeinsparung zentrales Kriterium. Wer ein sparsames Haus bauen will, bekommt staatliche Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der KfW-Programme. Allerdings müssen dann Auflagen erfüllt werden, zum Beispiel werden je nach Bauvorhaben bestimmte Energieeffizienz-Werte vorgeschrieben. Doch viele Energieeffizienz-Häuser erreichen die angepeilten Werte nicht. Das beobachten zumindest Experten von DEKRA, wie das Prüfungsunternehmen in einer Pressemitteilung beschreibt.
Energieeffizienz-Werte überprüfen lassen
Um den Förderkredit nicht zu verlieren ist es wichtig, die Energieeffizienz durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Bereits in der Planungsphase muss ein Experte das Bauvorhaben gemäß der vorgegebenen Richtlinien der KfW absegnen. Doch auch während der Bauphase und nach Abschluss des Projekts sollte ein Sachverständiger die Energieeffizienz prüfen, rät DEKRA.
Neubauten und Modernisierungen im Bestand werden durch die KfW-Förderrichtlinien "Energieeffizient bauen" und "Energieeffizient sanieren" gefördert, wenn sie ein bestimmtes Energiespar-Niveau erreichen: KfW 85, 70, 55, 40 oder Passivhaus bei Neubauten, KfW 115 bis 55 bei Modernisierungen. Wer einen Neubau oder eine Modernisierung im Bestand plant, muss bereits bei Antragsstellung von einem Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Planung im Einklang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) steht und die angestrebte Energieeffizienz erreichen wird.
KfW schreibt Energiecheck durch Sachverständigen vor
"Ob das fertiggestellte Objekt dann tatsächlich die angestrebte Energieeffizienz-Klasse erfüllt, kann durch die unabhängige Kontrolle der EnEV-Berechnungen sowie der Prüfung der Planungsdaten festgestellt und gegebenenfalls korrigiert werden", sagt Mike Verhoeven, Energieexperte von DEKRA Industrial. Der DEKRA Experte rät dazu, bei Neubauten sowie energetischen Modernisierungen neben den bereits erwähnten Prüfungen in der Planungsphase auch baubegleitend Prüfungen und Stichproben vorzunehmen: dahingehend, ob die laut Wärmeschutznachweis geforderten Baustoffe verwendet und ordnungsgemäß eingebaut wurden. Denn erst wenn das Objekt nach Fertigstellung den Energiecheck durch einen Sachverständigen bestanden hat, gibt es Geld von der KfW.
meineimmobilie-Tipp
Wenn Sie einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie Verträge mit Baufirmen schließen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Fördermöglichkeiten der KfW.
