Bauabnahme

Die Bauabnahme ist ein formaler Vorgang: Bauherren sind dazu verpflichtet, den Abnahmetermin wahrzunehmen. Auf ihr findet eine Begehung und Begutachtung der ausgeführten Leistungen statt und im Abnahmeprotokoll wird festgehalten, welche Leistungen nachgebessert werden müssen. In Extremfällen kann es dann auch zu einer Verweigerung der Bauabnahme kommen.
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Schimmel entsteht nicht nur in alten Gebäuden. Auch komplett neu errichtete Häuser können von den gesundheitsgefährdenden Pilzen befallen werden. Das passiert dann, wenn das Haus nicht richtig entfeuchtet wird - ein häufiges Phänomen bei Winterbaustellen.

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Topstory: Ein guter Hausbau dauert so lange wie eine Geburt, sagt ein alter Handwerkerspruch. Ihr krönender Abschluss ist die Bauabnahme. Mit ihr ändert sich auf einen Schlag ziemlich viel – weshalb Bauherren sich vorab wappnen sollten.

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Auf einer Baustelle erbringen viele Unternehmen verschiedene Leistungen - manchmal auch in einer Qualität, die der Bauherr nicht hinnehmen muss. Bei der Bauabnahme hat er die Chance, Mängel anzugeben und auf eine Nachbesserung zu bestehen.

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News: Bunte Prospekte mit Prädikaten wie "seniorengerecht", "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht" werben für sogenannte Seniorenwohnungen. Doch Kaufinteressenten sollten sich nicht davon blenden lassen und das Objekt sowie den Bauvertrag genauestens überprüfen.

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News: Die Bauabnahme ist der wichtigste Termin für den neuen Hausherren. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wird die Abnahme zu ungenau durchgeführt, bleiben Mängel vielleicht unentdeckt. Bauschäden nach dem Einzug geltend zu machen, kostet Zeit, Geld und Nerven.

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News: Undichte Isolierungen, falsch platzierte Fenster, feuchter Dachstuhl - Baumängel sind leider keine Seltenheit und machen sich häufig erst spät bemerkbar. Immobilieneigentümer sollten sich mit einem detaillierten Bauvertrag gegen Baumängel absichern.

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Bei der Bauabnahme hat der Bauherr vor der Übergabe noch einmal die Chance, Mängel anzugeben und auf eine Nachbesserung zu bestehen. Informationen rund um die Bauabnahme.

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News: Egal ob Neubau oder Sanierung: Wenn Baumaßnahmen an einer Immobilie vorgenommen worden sind, besteht das Risiko, dass gepfuscht wurde: Dann muss der Eigentümer versuchen, die Baumängel beheben zu lassen.

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Schimmelbildung oder eine unzureichende Wärmedämmung sind oft Anzeichen für Baumängel. Informationen rund um den Baupfusch gibt das meineimmobilie.de Baumängel Dossier.

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Bevor der Käufer die neugebaute Eigentumswohnung bezieht, sollte er genau hinsehen. Denn bei der Bauabnahme hat er die Gelegenheit, bisher unbemerkte Mängel anzuzeigen und Nachbesserung zu verlangen. Das sogenannte Abnahmeprotokoll hilft dem Käufer dabei, alle wichtigen Daten und Fristen der beteiligten Bauunternehmen zu notieren.
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Zu den Pflichten eines Bauherrn gehört es, die Leistungen der Handwerker und Bauunternehmen abzunehmen. Dabei muss er sich an Fristen halten und Mängel rechtzeitig reklamieren. Unterstützung kann er sich dabei von einem Architekten holen.

Foto: Sabine Seeberg
Topstory: Drei Mal umgezogen ist wie einmal abgebrannt: Für viele Menschen ist der Umzug zusätzlich sehr stressig. Doch mit der richtigen Vorbereitung und hilfreichen Tipps bekommen Vermieter und Mieter den Wohnungswechsel leichter über die Bühne.

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Wie die Arbeit der Handwerker, muss der Bauherr auch die Leistung seines Architekten abnehmen. Je nachdem, mit welchen Leistungsphasen er den Architekten beauftragt hat, erfolgt die Abnahme zu unterschiedlichen Zeitpunkten - unter Umständen sogar erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von handwerklichen Mängeln.

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