Auflassungsvormerkung

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Mit der Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch in Abteilung 2 ein bevorstehender Eigentümerwechsel angekündigt. In diesem Stadium kann und darf der Voreigentümer keinerlei Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie ohne den Nacheigentümer treffen. Die Auflassungsvormerkung wird aufgelöst, sobald der vereinbarte Betrag für die Immobilie bezahlt wurde.
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Die Berechnung der Hauskosten beim Kauf einer Immobilie ist vergleichsweise einfach. Aber auch vermeintliche Bagatellbeträge summieren sich schnell zu hohen Summen. 1,5 Prozent klingt zunächst nicht nach besonders viel Geld, doch anders sieht das bei einer Bezugsgröße im sechsstelligen Bereich aus. Tipps rund um die Hauskosten.

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Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.

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Sofern der Bauherr noch kein Grundstück gefunden hat und ihn in der gewünschten Lage auch keines vermittelt werden kann, kommt der Kauf eines Grundstücks mit Haus aus "einer Hand" in Frage, dem so genannten Bauträger-Objekt.

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Der Käufer einer Immobilie zahlt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch noch eine Menge Nebenkosten wie Gebühren für Makler, Notar oder Grundbucheintrag. Für den Käufer ist es wichtig, diese Kosten vorab miteinzukalkulieren - und zu wissen, an welchen Stellen es noch Verhandlungsspielraum gibt.