Auflassungsvormerkung
Verwandte Begriffe
Mit der Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch in Abteilung 2 ein bevorstehender Eigentümerwechsel angekündigt. In diesem Stadium kann und darf der Voreigentümer keinerlei Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie ohne den Nacheigentümer treffen. Die Auflassungsvormerkung wird aufgelöst, sobald der vereinbarte Betrag für die Immobilie bezahlt wurde.


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