Lügen verboten: Was Sie Ihren Mieter bei Mietvertragsabschluss fragen dürfen
Der Mieter muss nicht auf jede Frage wahrheitsgemäß antworten
Doch nicht jede Frage, die Sie so interessieren würde, muss Ihr Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten. Sprich: Auf unzulässige Fragen darf er lügen.
Belügt er Sie dagegen bei seinem Einkommen und realisiert sich dann später dieses Mietzahlungsrisiko, können Sie Ihren Mietvertrag erfolgreich anfechten.
Jedenfalls, wenn Sie Ihrem Mieter seine Lüge nachweisen können. Deswegen ist eine schriftliche Mieterselbstauskunft ein absolutes Muss für jeden Mietvertragsabschluss.
Diese Checkliste zeigt Ihnen zudem, welche Fragen nach Ansicht der Gerichte erlaubt sind und welche nicht. Auf unerlaubte Fragen muss der Mieter nicht antworten bzw. er darf lügen. Stellen Sie die Frage dennoch, landen Sie deswegen aber nicht gleich vor dem Gericht!
