Dienstag, 30.08.2011 | Autor: Heidi Schnurr

Lügen verboten: Was Sie Ihren Mieter bei Mietvertragsabschluss fragen dürfen

Fragen kostet nichts. Ganz im Gegenteil: Fragen Sie nicht, haben Sie am Ende vielleicht einen Mieter, der Schlagzeug spielt, die Miete nicht zahlt und noch dazu einen Dobermann hält. Dabei hätte sich diese böse Überraschung sehr leicht vermeiden lassen... wenn Sie gefragt hätten. Was Sie einen Mietinteressenten beim Mietvertragsabschluss fragen dürfen und was nicht, zeigt diese praktische Checkliste.

Der Mieter muss nicht auf jede Frage wahrheitsgemäß antworten

Doch nicht jede Frage, die Sie so interessieren würde, muss Ihr Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten. Sprich: Auf unzulässige Fragen darf er lügen.

Belügt er Sie dagegen bei seinem Einkommen und realisiert sich dann später dieses Mietzahlungsrisiko, können Sie Ihren Mietvertrag erfolgreich anfechten.

Jedenfalls, wenn Sie Ihrem Mieter seine Lüge nachweisen können. Deswegen ist eine schriftliche Mieterselbstauskunft ein absolutes Muss für jeden Mietvertragsabschluss.

Diese Checkliste zeigt Ihnen zudem, welche Fragen nach Ansicht der Gerichte erlaubt sind und welche nicht. Auf unerlaubte Fragen muss der Mieter nicht antworten bzw. er darf lügen. Stellen Sie die Frage dennoch, landen Sie deswegen aber nicht gleich vor dem Gericht!

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