Montag, 18.08.2008 | Autor: Haufe, Foto: Pitopia

Abnahmeprotokoll von Gemeinschaftseigentum

Foto: Pitopia

Bei einer Abnahme von Gemeinschaftseigentum hat der Verwalter darauf zu achten, dass sämtliche Mängel zu diesem Zeitpunkt in einem Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Dazu finden Sie hier eine Vorlage.

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