Bevor der Käufer die neugebaute Eigentumswohnung bezieht, sollte er genau hinsehen. Denn bei der Bauabnahme hat er die Gelegenheit, bisher unbemerkte Mängel anzuzeigen und Nachbesserung zu verlangen. Das sogenannte Abnahmeprotokoll hilft dem Käufer dabei, alle wichtigen Daten und Fristen der beteiligten Bauunternehmen zu notieren.