Abgeltungssteuer
Wer Kapital anlegt, muss Steuern zahlen. Die Abgeltungssteuer wird dabei vom Kreditinstitut direkt auf die dort angelegten Kapitalerträge erhoben – und an den Fiskus anonym abgeführt. Damit der Steuerzahler nicht zu viel Steuer bezahlt, sollte er bei jedem Kreditinstitut einzeln möglichst passende Freibeträge geltend machen. Im Zweifel kann eine zu hohe Abführung auch später über die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden.
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