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Jörg Stroisch

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Standpunkt

Koalitionsvertrag auch gut für den Vermieter?

[27.10.2009] Die neue Regierung aus CDU, CSU und FDP beschließt in ihrem Koalitionsvertrag auch Veränderungen im Bereich der Energiesanierung und der Vermietung der Immobilie. Was bedeutet das für den energiebewussten Vermieter?


Der Koalitionsvertrag ist nun beschlossen. Und auch ein paar Passagen über das Mietrecht und die Energiesanierung. Konkret steht hier ab Seite 24, Zeile 988:

"Gebäudesanierung und Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Die Sanierung des Gebäudebestandes birgt ein hohes Potential zur Erreichung  der deutschen Klimaschutzziele und trägt dazu bei, den geänderten Ansprüchen  an den Wohnungsstandard - auch infolge der Alterung der Gesellschaft - Rechnung zu tragen. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden senken die CO2-Emissionen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich erweitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen..."


  • Irgendwie ist mir persönlich - ehrlich gesagt - nicht ganz klar, was sich nun konkret verbessern wird. Erstens halte ich EnergieContracting nicht für einen Vorteil und zweitens ist das "wirkungsvollere" Ausgestalten der Förderprogramme doch recht nebulös formuliert. Was bedeutet das nun konkret für den Vermieter?
  • Inwiefern dann tatsächlich Baumaßnahmen rund um die Modernisierung nicht zur Mietminderung berechtigen: Da bin ich doch mal auf die Ausgestaltung dieser Idee durch die Gerichte gespannt!
  • Mir ist ehrlich gesagt auch nicht ganz klar, wo bisher die besonders hohen Hürden für die energetische Modernisierung im Mietrecht bestehen: Lasse mich aber gerne belehren. Diskutieren Sie mit.

Was halten Sie von diesen und anderen Überlegungen im Koalitionsvertrag rund um Bauen, Wohnen und Vermietung?

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Kommentare 3
  • Matulla Kommentar bewerten
    (1 Bewertung)
    [29.10.2009 | 16:59 Uhr]
    Die schwammige Aussage der neuen Regierung im Koalitonsvertrag ist unverständlich.
    Die Vermieter sollen für energetische und altersgerechte Sanierung ihrer ihrer Wohnobjekte sorgen. Für die diversen Auflagen aus vergangenen Jahren sind die Kredite noch nicht getilgt und schon werden vom Staat neue, teuere Forderungen an die Vermieter gestellt. Da denkt man an die Geschichte vom Hasen und Igel, wo der Igel schon immer angekommen ist und der Hase sprich Vermieter atemlos hinterher hechelt. Ich befürchte, dass unter "Schwarz/Gelb sich hier in der kommend Legislaturperiode nichts ändern wird, eher noch alles "verschlimmbessert".
  • Rita Kommentar bewerten
    (1 Bewertung)
    [29.10.2009 | 13:21 Uhr]
    "Mir ist ehrlich gesagt auch nicht ganz klar, wo bisher die besonders hohen Hürden für die energetische Modernisierung im Mietrecht bestehen: Lasse mich aber gerne belehren." (Jörg Stroisch s.o.)
    Derartige Aussagen kannte ich bisher nur seitens Mieter(schutz)interessenverbänden. So etwas hier zu lesen erschüttert mich.

    Jedem Vermieter, der bereits eine Modernisierungsmassnahme i.S. § 559 BGB einschl. entsprechender Mieterhöhung vorgenommen hat, dem sind die Hürden vollauf bewusst. "Sommer" hat dies bereits ausgeführt; dem kann ich nur zustimmen.

    Sollte es für Vermieter unter derzeitigen Rahmenbedingungen auch nur einen vernünftigen Grund geben, viel Geld für die Modernisierung (Wohnwertverbesserung/Energieeinsparung) von Mietwohnungen auszugeben - ohne Chance auf realistische Gegenleistung, ja sogar noch unter Gefahr der Bestrafung (Mietminderung während der Ausführungszeit), so lasse ich mich gerne belehren.
  • Sommer Kommentar bewerten
    (3 Bewertungen)
    [29.10.2009 | 09:38 Uhr]
    Mir ist ganz klar warum viele Privatvermieter die energetische Sanierung nur zögerlich angehen, Gründe dafür gibt es viele:
    1. Nachbarschaftsrecht: Wer ein Gebäude hat, das auf der Grenze zum Nachbarn steht, wird bei der Wärmedämmung diese überbauen. Dies aber muß der Nachbar schon mal nicht gestatten. Gerichtlich wurde bisher noch nicht die interessante Frage geklärt, wie man das Problem löst wenn bei Sanierungsbedarf der Wand und Überschreiten der bekannten 10%-Marke bei der die Wärmedämmung also zur Pflicht wird und der Nachbar aber allenfalls der Sanierung aber eben nicht dem Überbauen zustimmt, gelöst wird - die Innendämmung (wie ernsthaft von Behörden als "Lösung" vorgeschlagen) ist keine Lösung, denn sie reduziert die Wohnfläche und erhöht - gerade im Bereich von Decken, Böden, angrenzenden Wänden - das Risiko von Kältebrücken und damit von Schimmel gerade an nicht-einsehbaren Bereichen. Mal abgesehen davon, daß es enormer Aufwand ist, eine eingerichtete und möbilierte Wohnung von innen zu dämmen - von explodierenden Kosten (die übrigens allein der VM tragen muß) mal abgesehen.
    2. Mietminderungsrecht: Mieter können wegen allem mindern und eben selbst gegen Dinge, gegen die der Vermieter nicht mal eine Handhabe zur Durchsetzung hat. Sei es das laute Nachbarhaus oder aber die Maßnahmen zur energetsichen Sanierung. Ergo kommt zur Verschuldung des Hauses noch der Einnahmenverlust aus den Minderungen hinzu. Doch selbst danach kann das Minderungsspiel munter weiter gehen: War der Altbau bisher quasi "zwangebelüftet" ist nun der Mieter gefragt. Lüftet der nicht weil er nicht die warme Innenluft raustreiben will, dann entsteht selbst im fachlich gut sanierten Altbau fast immer irgendwo Schimmel. Nun kann der Vermieter losziehen und muß mit detektivischem Sachverstand etwas nachweisen was kaum nachzuweisen ist - nämlich daß es eben das mangelnde Lüften des Mieters war.
    3. Modernisierungsmieterhöhung: Paralell zu den Problemen und auflagen die eine solche Sanierung mit sich bringt muß der überforderte Eigentümer nun auch das Problem der rechtlich korrekten Modernisierungsmieterhöhung lösen. Da findet der findige Mieterverein, der für wenig Geld juristisch berät, eigentlich immer eine Möglichkeit, langwierige Gerichtsprozesse zu führen.
    4. Markt: Da darf der Vermieter nun großartige 11 % der Kosten (aber natürlich bitte schon nur für die Modernisierung! Da freuen sich dann schon die Gerichte auf die Prozesse zur Unterscheidung zwischen Sanierung und Modernisierung) auf die Miete umlegen - was aber nun wenn das Haus an einer Stelle steht, an der es eh schwierig ist, solvente Mieter zu finden? Hier schauen die Mieter zuerst in die Brieftasche als auf die Gebäudehülle. Zudem werden insbesondere bei sozial schwachen Mietern die Energiekosten durch Vater Staat bezahlt - denen ist das dann egal, wenn es weniger kostet. Steigt aber die Miete über die gesetzten Grenzwerte, dann müssen sie ausziehen - und der Vermieter hat nicht mal mehr seine 11%.
    5. Kosten: Kleine Vermieter haben keine Möglichkeit, selber Rückstellungen für die energetische Sanierung zu schaffen - denn diese müssen voll besteuert werden. Also können sie diese nur finanzieren. Das ist teuer - denn die angeblich so tollen Kfw-Angebote sind derart auflagengekoppelt, daß bereits die zur Erfüllung der Auflagen erforderlichen Mehrkosten diesen Vorteil aufzehren. Da geht man doch lieber zur Bank - wo man leider nicht wie die Institute zu 1% an das erforderliche Kapital kommt.

    Fazit: Der momentane Rechts- und Marktrahmen sorgt dafür, daß an vielen Stellen der Republik eben nur der Mieter (und manchmal nicht einmal der) etwas von der energetischen Sanierung hat. Der Widerstand wird daher bleiben so lange bis nicht dieses Ungleichgewicht aus der Welt geschafft wird.
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